OLG Köln - Urteil vom 04.05.1994
6 U 161/93
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 183

Straßenreinigungspflicht umfaßt auch Winterwartung - Verkehrssicherungspflicht; Winterwartung; Straßenreinigung

OLG Köln, Urteil vom 04.05.1994 - Aktenzeichen 6 U 161/93

DRsp Nr. 1995/1756

Straßenreinigungspflicht umfaßt auch Winterwartung - Verkehrssicherungspflicht; Winterwartung; Straßenreinigung

»1. Die sich aus der Straßenreinigungs-Satzung der Stadt Köln ergebende Reinigungspflicht für öffentliche Gehwege und Fahrbahnen, die hiernach auf die Anlieger übertragen ist (§ 1 Abs. 2 a.E.), erfaßt auch die in § 5 näher geregelte Winterwartung.Die Winterwartung ist bei Gehwegen in weitergehendem Umfang auf die Anlieger übertragen als bei Fahrbahnen.2. Weisen Straßen keine erkennbare Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrweg auf, richtet sich die Zuordnung als Fahrbahn oder Gehweg nach dem Gesamteindruck.3. Sind Anlieger beider Straßenseiten reinigungspflichtig, erstreckt sich nach der Straßenreinigungs-Satzung ihre Pflicht zur Winterwartung (§ 2 Abs. 1 der Satzung spricht ungenau lediglich von "Reinigung") über die Länge der gemeinsamen Grenze jeweils bis zur Straßenmitte.4. Zu den Kriterien der Abgrenzung "Gehweg/Fahrbahn" im Rahmen der Straßenreinigungspflicht bei fehlender sichtbarer Abgrenzung und zum Umfang der Streupflicht.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig und muß auch in der Sache Erfolg haben.