Die Klägerin und die Beklagte als Widerklägerin verlangen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Der Drittwiderbeklagte fuhr am 04.06.2004 mit dem Fahrzeug der Klägerin Audi A4 Avant, amtliches Kennzeichen _, gegen 07:45 Uhr auf der B XX von L. in Richtung S. Hinter ihm fuhr die Beklagte zu 1 mit ihrem Opel Corsa, amtliches Kennzeichen_, der bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert war, danach der Zeuge _. Der Drittwiderbeklagte bremste das Fahrzeug jedenfalls auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ab, worauf die Beklagte zu 1 auf sein Fahrzeug auffuhr, anschließend der Zeuge _ auf das Fahrzeug der Beklagten zu 1.
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