OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.04.1990
3 U 6/89
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2363
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.12.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 561/86

Straßenverkehrsrecht: Schutzzweck des Fahrtrechts für Anlieger;

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.04.1990 - Aktenzeichen 3 U 6/89

DRsp Nr. 1996/1409

Straßenverkehrsrecht: Schutzzweck des Fahrtrechts für Anlieger;

1. Ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall lässt sich nicht schon daraus ableiten, daß es sich um eine sog. Anliegerstraße handelt und ungeklärt geblieben ist, wohin der Kläger tatsächlich fahren wollte. Denn eine solche Verkehrsregelung stellt für die Anlieger nur insoweit ein Schutzgesetz dar, als diese durch die Vorschrift speziell geschützt werden sollen und nicht nur eine Verkehrserleichterung bezweckt ist.2. 2500 DM [1250 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen Kopfverletzung (Prall des Kopfes gegen einen Seitenholm) sowie schwere Distorsionsverletzungen der Halswirbelsäule.Sechs Wochen 100 % Arbeitsunfähigkeit, nachfolgend zeitweise MdE von 10 %.Wegen Vorschädigung der Wirbelsäule waren die Beschwerden hinsichtlich ihrer Dauer nachhaltiger als sonst.

Normenkette: