OVG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.1995
7 L 1713/95
Normen:
PBefG § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 § 47 ;
Fundstellen:
GewArch 1996, 109
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 03.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 5968/93

Straßenverkehrsrecht: Übertragung einer Taxigenehmigung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 7 L 1713/95

DRsp Nr. 2007/13670

Straßenverkehrsrecht: Übertragung einer Taxigenehmigung

»Eine Genehmigungsübertragung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG kann grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn die Altgenehmigung im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung wegen Fristablaufs keine Rechtswirkungen mehr äußert.«

Normenkette:

PBefG § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 § 47 ;

Gründe:

I.

Dem Kläger geht es um die Genehmigung der Übertragung seiner (früheren) Taxenkonzession auf den Beigeladenen unter gleichzeitiger bzw. vorheriger Wiedererteilung an ihn.