OLG Hamburg - Urteil vom 24.03.2000
11 U 45/98
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2000, 422
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 310 O 406/96

Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Eisregen

OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2000 - Aktenzeichen 11 U 45/98

DRsp Nr. 2004/19724

Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Eisregen

Eine kommunale Gebietskörperschaft ist verpflichtet, die Fußgängerwege auch während eines lang dauernden Eisregens so gut es geht zu sichern. Dabei ist unerheblich, dass das Streugut bei Fortdauer des Eisregens alsbald seine Wirkung einbüßt, wenn es nur die Gefahr des Ausgleitens jedenfalls vermindert.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 310 O 406/96
Fundstellen
OLGReport-Hamburg 2000, 422