Stundenhonorare

Autoren: Fellmann/Zimmer

In Großbritannien gibt es keine Rechtsanwaltsgebührenverordnung, sondern Stundenhonorare werden grundsätzlich nach Zeitaufwand und unabhängig vom Klagebetrag abgerechnet. Die Stundensätze werden von den Anwälten selbst festgelegt, es gibt jedoch entsprechende Empfehlungen, die von den britischen Rechtsanwaltskammern (Law Society und Solicitors Regulation Authority) und den Gerichten ausgearbeitet werden.

Dabei richten sich die Stundensätze nach der Qualifikation und Erfahrung des Anwalts bzw. des Sachbearbeiters innerhalb der Kanzlei.

Darüber hinaus schwanken die Stundenhonorare erheblich je nachdem in welcher Gegend Großbritanniens die Kanzlei ihren Sitz hat. Generell kann man sagen, dass die empfohlenen Gebühren von Anwälten in den Hauptstädten höher sind als die von Anwälten außerhalt der Hauptstädte.