Autorin: Kerschbaumer |
Beerdigungskosten werden ersetzt, eine Ausnahme bilden die Bewirtungskosten für Trauergäste, die nicht erstattet werden.
Als Berechnungsgrundlage müssen die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden. Sollte eine Vorlage derselben nicht möglich sein, erfolgt i.d.R. eine Schadensbezifferung des Richters nach Billigkeit.
Zahlt der Sozialversicherer Sterbegeld, so hat er ein Regressrecht gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer.
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