Totalschaden

Autoren: Bildstein/Meyer

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des Restwerts. Grundlage für die Schadenshöhe ist ein Sachverständigengutachten; im Gegensatz zur Reparaturabrechnung werden hier auch i.d.R. Gutachten eines deutschen Sachverständigen zum Umfang des Wiederbeschaffungsaufwands akzeptiert. Liegt der Schaden mit einem Reparaturaufwand bei 75 % des Wiederbeschaffungswerts, wird von einem Totalschaden ausgegangen.