Totalschaden

Autor: Kahles

Es gibt nicht nur einen technischen, sondern auch einen wirtschaftlichen Totalschaden. Allerdings bestehen in den Voraussetzungen und der Abwicklung mehrere Unterschiede:

Definiert wird der Totalschaden durch den rechtlichen Gesichtspunkt der "übermäßigen Kosten". Jedoch besteht insoweit kein einheitlicher Maßstab, als einmal nicht systematisch zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert unterschieden wird und darüber hinaus der im Einzelfall gefundene Fahrzeugwert nicht unbedingt die Bemessungsgrenze sein muss.

Auch hier wirkt sich im Ergebnis das Preisgefälle zwischen Portugal und Deutschland aus. Da dort die Instandsetzungskosten deutlich niedriger liegen als hier, ist die Totalschadensgrenze zunächst schon im System wesentlich später erreicht. Auch die Reparaturpraxis spielt eine Rolle: Wegen des Lohngefälles wird in Portugal länger repariert und nicht wie hier sofort Ersatzteile eingebaut.

All dies wirkt sich auch in umgekehrter Richtung au:, Wenn nämlich der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens, also nach den Kosten der Ersatzwagenbeschaffung, abrechnen will. Die Anerkennung eines wirtschaftlichen Totalschadens durch die portugiesische Versicherung wird sich nur dann erzielen lassen, wenn - vergleichbar zu der für den Reparaturfall dargestellten Faktenlage - das Gutachten eines portugiesischen Sachverständigen vorliegt.