Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 7. November 2016, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten J. R. wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt; seinen Vater, den Mitangeklagten M. R. , hat es vom Vorwurf des versuchten Totschlags durch Unterlassen - rechtskräftig - freigesprochen. Der Angeklagte wendet sich mit seiner Revision, die er auf die Verletzung sachlichen Rechts stützt, gegen seine Verurteilung. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
I.
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