Entzug der Fahrerlaubnis bei vielen Parkverstößen (VG Berlin, Urt. v. 28.10.2022 - VG 4 K 456/21)

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Das VG Berlin hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis bei einer Vielzahl von Parkverstößen wegen mangelnder Fahreignung entzogen werden kann. Im Streitfall waren mit mehreren Fahrzeugen innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen worden. Nach dem Gericht kommt es nicht darauf an, ob möglicherweise andere Personen als der Halter für die Verstöße verantwortlich sind.

Darum geht es

Der Kläger war seit 1995 Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3. Im Juli 2021 erfuhr das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, dass gegen den Kläger innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren geführt worden waren, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde ihm daher die Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung. Hiergegen wandte der Kläger ein, die Verstöße mit den drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen hätten andere Personen begangen.

Gegen die Entscheidungen habe er lediglich kein Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde Arbeit zu ersparen. Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage sei als milderes Mittel zuvor angezeigt gewesen. Er sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Das VG Berlin hat die Klage abgewiesen.