BGH - Urteil vom 25.01.1966
VI ZR 190/64
Normen:
BGB § 831 ;
Fundstellen:
VersR 1968, 490

Überprüfung eines Kraftfahrers

BGH, Urteil vom 25.01.1966 - Aktenzeichen VI ZR 190/64

DRsp Nr. 1994/6074

Überprüfung eines Kraftfahrers

Ein Fahrer, der nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden ist und sich in langjährigem Dienst als zuverlässig bewährt hat, bedarf in der Regel neben der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn keine Überprüfung durch zusätzliche unauffällige Kontrollen.

Normenkette:

BGB § 831 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 25.01.1966, VersR 1966, 364

Fundstellen
VersR 1968, 490