Die Parteien streiten über Restansprüche der Klägerin aus einem zunächst bis 31. März 1995 abgeschlossenen, später bis 31. März 1996 verlängerten Leasingvertrag über einen PKW Porsche 911. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin noch 12.786, 50 DM zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Gegen diese Entscheidung haben beide Parteien Rechtsmittel eingelegt.
Die Klägerin beantragt mit ihrer Berufung,
den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 20.955, 36 DM, (statt der vom Landgericht zugesprochenen 12.786, 50 DM) zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14. Mai 1996 sowie 30 DM Mahnkosten.
Der Beklagte beantragt mit seiner unselbständigen Anschlußberufung,
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