BGH - Urteil vom 21.04.1956
VI ZR 35/55
Normen:
BGB § 831 ;
Fundstellen:
VersR 1956, 382

Überwachung der Instandhaltung der Fahrzeuge eines Fuhrunternehmers durch die Fahrer

BGH, Urteil vom 21.04.1956 - Aktenzeichen VI ZR 35/55

DRsp Nr. 1994/6563

Überwachung der Instandhaltung der Fahrzeuge eines Fuhrunternehmers durch die Fahrer

Ein Fuhrunternehmer muß seine Gehilfen anweisen, auch ohne Rücksicht auf hervorgetretene Mängel eine Überprüfung der Verkehrssicherheit seiner Kraftfahrzeuge regelmäßig in angemessenen Zeitabständen vornehmen zu lassen, und er muß die Durchführung dieser Anweisung überwachen.

Normenkette:

BGB § 831 ;
Fundstellen
VersR 1956, 382