Überwachungsmaßnahmen des Fahrzeughalter gegenüber dem Fahrzeugführer
BayObLG, Beschluß vom 11.01.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 373/84
DRsp Nr. 1998/9369
Überwachungsmaßnahmen des Fahrzeughalter gegenüber dem Fahrzeugführer
Hat der Fahrzeughalter die Wiegescheine regelmäßig überprüft, ohne daß sich hierbei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts ergeben hätten, ist er in Bezug auf dessen Einhaltung zu weitergehenden Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Fahrzeugführer in der Regel nicht verpflichtet.