BayObLG - Beschluß vom 11.01.1985
1 ObOWi 373/84
Normen:
StVZO § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 242 (Rüth)

Überwachungsmaßnahmen des Fahrzeughalter gegenüber dem Fahrzeugführer

BayObLG, Beschluß vom 11.01.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 373/84

DRsp Nr. 1998/9369

Überwachungsmaßnahmen des Fahrzeughalter gegenüber dem Fahrzeugführer

Hat der Fahrzeughalter die Wiegescheine regelmäßig überprüft, ohne daß sich hierbei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts ergeben hätten, ist er in Bezug auf dessen Einhaltung zu weitergehenden Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Fahrzeugführer in der Regel nicht verpflichtet.

Normenkette:

StVZO § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1986, 242 (Rüth)