BGH, Urteil vom 27.10.1993 - Aktenzeichen IV ZR 33/93
DRsp Nr. 1995/469
Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung
Die Fahrzeugversicherung deckt als reine Sachversicherung nach §§ 12 ff. AKB nur das Erhaltungsinteresse des Fahrzeugeigentümers, hingegen nicht das (Sachersatz-)Interesse einen nutzungsberechtigten Dritten, bei Fahrzeug-Beschädigung (oder -Verlust) nicht vom Eigentümer in Anspruch genommen zu werden. Dementsprechend ist der Gesellschafter - auch der Alleingesellschafter - einer GmbH als Kfz-Eigentümerin und Versicherungsnehmerin nicht in die Fahrzeugversicherung einbezogen.
Im Streitfall hatte die Tochter des GmbH-Alleingesellschafters - beide lebten in häuslicher Gemeinschaft - mit dem Wagen der GmbH einen Unfall mit erheblichem Sachschaden verursacht: keine Regreßsperre gem. § 67 Abs. 2VVG.
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