Die zulässige Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg.
Dem Kläger steht ein Anspruch auf die begehrte Neupreisentschädigung in Höhe von restlich 29.205,00 DM für das bei der Beklagten versicherte Leasingfahrzeug BMW 740 i, Erstzulassung 11.05.1993, amtliches Kennzeichen ... das am 19.08.1993 entwendet wurde, nicht zu (§§
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|