OLG Naumburg - Urteil vom 28.08.2020
7 U 30/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 24.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 219/18

Umfang der Ersatzfähigkeit der Kosten des Straßenbaulastträgers für die Beseitigung von Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum

OLG Naumburg, Urteil vom 28.08.2020 - Aktenzeichen 7 U 30/20

DRsp Nr. 2021/14361

Umfang der Ersatzfähigkeit der Kosten des Straßenbaulastträgers für die Beseitigung von Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum

Ist bei dem Betrieb eines landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenraum Flüssigdünger ausgelaufen, so verletzt der Straßenbaulastträger bei der Wiederherstellung eines verkehrssicheren Zustandes der betroffenen Straßenabschnitte den ihm in § 249 Abs. 2 BGB eingeräumten Ermessensspielraum bei der Auswahl eines Unternehmens zur Beseitigung der Verunreinigungen nicht, wenn er ein Unternehmen derjenigen Arbeitsgemeinschaft beauftragt, mit welcher er einen Rahmenvertrag über die Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen durch Öle, Treib- und Kraftstoffe sowie Fahrzeugbetriebsmittel hat.

Die Berufung der Beklagten zu 1 und 3 gegen das am 24. März 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle, Gz. 6 O 219/18, wird zurückgewiesen.

Die Beklagten zu 1 und 3 haben die Kosten des Berufungsverfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen.

Das Urteil ist - wie auch das am 24. März 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 12.936,73 € festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2;

Gründe:

I.