Die Berufung der Beklagten zu 1 und 3 gegen das am 24. März 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle, Gz.
Die Beklagten zu 1 und 3 haben die Kosten des Berufungsverfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen.
Das Urteil ist - wie auch das am 24. März 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 12.936,73 € festgesetzt.
I.
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