I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 7. Januar 2011 -
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 1.477,63 nebst Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 15.11.2008 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 50 % des ihr durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung entstandenen und künftig noch entstehenden Rückstufungsschadens zu ersetzen.
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere € 316,18 nebst Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2008 zu zahlen.
4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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