BGH - Urteil vom 19.11.1955
VI ZR 134/54
Normen:
BGB § 249, § 843 Abs. 1;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden K-1/1
NJW 1956, 219
VersR 1956, 22

Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse

BGH, Urteil vom 19.11.1955 - Aktenzeichen VI ZR 134/54

DRsp Nr. 1995/9419

Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse

Der Anspruch des Verletzten aus § 843 Abs. 1 BGB auf Ersatz für verletzungsbedingt vermehrte Bedürfnisse ist von den auf Heilungskosten- und auf Erwerbsschaden-Ersatz gerichteten Ansprüchen zu unterscheiden; und umfaßt den aus einer Beckenverletzung sowie verletzungsbedingten Bein-Amputation resultierenden ständigen Mehrbedarf (insbesondere Pflege-/Arznei-/Hilfsmittel, Wäsche, Verkehrsmittel-Benutzung).

Normenkette:

BGB § 249, § 843 Abs. 1;

Sachverhaltsdaten:

Bei einem Lkw-Unfall war die Kl. - als Mietfahrerin - schwer verletzt worden; das zerquetschte linke Bein mußte amputiert werden; ein Beckenbruch führte zur Verschiebung der linken Beckenhälfte. Ihre Berufstätigkeit hatte die Kl. schon früher aufgegeben.