OLG Koblenz - Beschluss vom 24.08.2020
12 U 469/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; SGB X § 116; SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 106 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 254/16

Umfang der Haftung bei einem Unfall beim Beladen des Lkw eines Betriebes durch einen Bagger eines anderen Betriebes auf einer Straßenbaustelle

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2020 - Aktenzeichen 12 U 469/19

DRsp Nr. 2020/18272

Umfang der Haftung bei einem Unfall beim Beladen des Lkw eines Betriebes durch einen Bagger eines anderen Betriebes auf einer Straßenbaustelle

1. Wird auf einer Straßenbaustelle der Lkw eines Betriebes durch einen Bagger eines anderen Betriebes beladen und wird dabei ein Mitarbeiter dieses anderen Betriebes, der dazu abgestellt war, begleitend zu dem Ladevorgang die von dem Bagger oder dem Lkw auf die Straße herabfallenden "Erdklumpen" zu beseitigen und die Tiefe der erfolgten Ausschachtung nachzumessen und den Baggerführer entsprechend zu informieren, durch den Lkw überrollt, liegt eine betriebliche Tätigkeit des Geschädigten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte mit dem Lkw-Fahrer vor, zu dessen Gunsten das Haftungsprivileg der §§ 105 Abs. 1 Satz 1, 106 Abs. 3 SGB VII greift.2. Es kommt nicht darauf an, ob der Geschädigte genau in dem Zeitpunkt, als er von dem Lkw erfasst wurde, (noch) mit der Durchführung der in seinen Aufgabenkreis fallenden Vermessungs- und/oder Reinigungsarbeiten beschäftigt war.