OLG Hamm - Urteil vom 08.12.1992
7 U 83/92
Normen:
BGB § 831 ; VVG § 67 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 150
Vorinstanzen:
LG Siegen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 402/91

Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben Fahrlässigkeit

OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1992 - Aktenzeichen 7 U 83/92

DRsp Nr. 2006/6415

Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben Fahrlässigkeit

»1. Wenn der Vermieter eines sog. Leihfahrzeugs dem Mieter gegen Entgelt eine Haftungsbefreiung einräumt, ist auch der vom Mieter herangezogene Fahrer in den Schutzbereich der Haftungsbefreiung einbezogen. 2. Bei der Beantwortung der Frage, ob der Fahrer eines Leih-Lkws grob fahrlässig gehandelt hat, ist zu berücksichtigen, ob der Fahrer im Lenken eines Lkws geübt oder ungeübt ist. Ein Fehlverhalten kann bei einem geübten Fahrer grob fahrlässig sein, während bei einem ungeübten Fahrer die grobe Fahrlässigkeit entfallen kann.«

Normenkette:

BGB § 831 ; VVG § 67 ;
Vorinstanz: LG Siegen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 402/91
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 150