OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.11.1979
2 U 76/79
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 239

Umfang der Heilungskosten nach Unfallverletzung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.11.1979 - Aktenzeichen 2 U 76/79

DRsp Nr. 1995/9443

Umfang der Heilungskosten nach Unfallverletzung

Zu den ersatzfähigen Heilungskosten nach einer Unfallverletzung können gehören:(a) Aufwendungen für Besuche naher Angehöriger bei stationärer Behandlung;(b) Kosten für Fahrten zum ambulant behandelnden Arzt.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise:

Hinweis:

Der BGH (Urteil - VI ZR 303/79 - 28.10.1980, in VersR aaO.) hat Urteil und Aussagen bestätigt (Auch im übrigen läßt das Berufungsurteil keine Rechtsfehler erkennen.). Eher beiläufig haben auch OLG Düsseldorf (Urteil - 1 U 292/64 - 8.4.1965, in VersR 1965, 770 - anders als beim Mietwagenkostenersatz wegen Kfz-Ausfalls kein Abzug eingesparter eigener Aufwendungen bei den Fahrtkosten) sowie OLG München (Urteil - 10 U 1469/80 - 29.8.1980, in VersR 1981, 169 - Aktivlegitimation für Erstattungsanspruch) die Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fahrten zum Arzt bejaht.