Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Äste von Straßenbäumen
OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.1999 - Aktenzeichen 9 U 19/99
DRsp Nr. 2004/1498
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Äste von Straßenbäumen
»1. Der Träger der Straßenbaulast ist auch in Bezug auf die am Straßenrand stehenden Bäume verkehrssicherungspflichtig.«2. Der Träger der Baulast haftet daher wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn ein Fahrzeug durch in den Luftraum über der Straße hineinragende Äste von Straßenbäumen beschädigt wird. Dabei ist jedoch ein Mitverschulden des jeweiligen Fahrzeugführers von 1/3 haftungsmindern zu berücksichtigen.