Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Zustand einer Straße
BGH, Urteil vom 28.01.1965 - Aktenzeichen III ZR 33/64
DRsp Nr. 1994/6121
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Zustand einer Straße
Der Verkehrssicherungspflichtige hat auch Vorsorge gegen Gefahren zu treffen, die dem Straßenbenutzer drohen, wenn er von der eigentlichen Verkehrsfläche abkommt (hier: Sicherung der beschädigten Abdeckung einer am Fahrbahnrand entlangführenden Wasserabflußrinne).