OLG Nürnberg - Urteil vom 24.05.2000
4 U 60/00
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StrWGBay Art. 72 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 408
MDR 2000, 957
NJW 2000, 3075
NVwZ 2000, 1329
NZV 2001, 44
OLGR-Nürnberg 2000, 272
VersR 2001, 475

Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsschilder

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 4 U 60/00

DRsp Nr. 2000/7663

Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsschilder

»1. Zur Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsschilder.2. Die Verkehrssicherungspflicht für die Standfestigkeit von Verkehrsschildern kann nicht dadurch erfüllt werden, daß ein nur mit dem Fahrer besetztes Fahrzeug der Straßenmeisterei die Strecke abfährt und dabei seine Geschwindigkeit dem normalen Verkehrsfluss anpasst.«

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StrWGBay Art. 72 ;

Entscheidungsgründe

Die Berufung des Beklagten ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden.

In der Sache hat das Rechtsmittel aber keinen Erfolg, da das Landgericht der Klage zu Recht mit der Begründung stattgegeben hat, der Beklagte habe schuldhaft seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat zunächst auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils Bezug. Die dagegen gerichteten Angriffe des Berufungsführers veranlassen lediglich folgende ergänzende Bemerkungen: