Die Berufung des Klägers gegen das am 27. April 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [19 O 74/19] wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Hannover sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.832,10 EUR festgesetzt.
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