BGH - Urteil vom 05.07.1977
VI ZR 44/75
Normen:
BGB §§ 249, 252, 842, 843 ;
Fundstellen:
BB 1977, 1272
DB 1977, 1940
DRsp I(123)213c-e
ES Kfz-Schaden L-2/17
MDR 1978, 43
NJW 1978, 40
WM 1977, 1142

Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

BGH, Urteil vom 05.07.1977 - Aktenzeichen VI ZR 44/75

DRsp Nr. 1996/20230

Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

Kriterien für Grund, Umfang und etwaige Verneinung des Ersatzanspruchs eines GmbH-Geschäftsführers, dessen Bezüge trotz verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden: a. Weiterzahlung des Geschäftsführergehalts feste/erfolgsabhängige Vergütung; b. Weiterzahlung einer Tantieme; c. Auswirkung gleichzeitiger Gesellschafter-Stellung des Betroffenen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 252, 842, 843 ;

Gründe:

Der Widerkl. begehrt Ersatz des Verdienstausfalls, der ihm durch unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Er war und ist einer der beiden Geschäftsführer einer GmbH. Für seine Tätigkeit erhielt er ein monatliches Festgehalt bei 14 Monatsgehältern, ferner eine gewinnabhängige Umsatztantieme.

Hinweise:

Hinweis:

Ausgangsrechtsprechung für Erwerbsschaden-Ersatzfähigkeit trotz Fortzahlung echter Tätigkeitsvergütung (Gehalt): BGH unter ES Kfz-Schaden L-2/4, 8, 10, für verneinte Ersatzfähigkeit in Fällen weitergezahlten Gewinn-Anteils: BGH unter ES Kfz-Schaden L-2/5.