Der Widerkl. begehrt Ersatz des Verdienstausfalls, der ihm durch unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Er war und ist einer der beiden Geschäftsführer einer GmbH. Für seine Tätigkeit erhielt er ein monatliches Festgehalt bei 14 Monatsgehältern, ferner eine gewinnabhängige Umsatztantieme.
Hinweis:
Ausgangsrechtsprechung für Erwerbsschaden-Ersatzfähigkeit trotz Fortzahlung echter Tätigkeitsvergütung (Gehalt): BGH unter ES Kfz-Schaden L-2/4, 8, 10, für verneinte Ersatzfähigkeit in Fällen weitergezahlten Gewinn-Anteils: BGH unter ES Kfz-Schaden L-2/5.
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