BGH - Urteil vom 27.04.1965
VI ZR 124/64
Normen:
BGB §§ 249, 842, 843 ;
Fundstellen:
BGHZ 43, 378
DAR 1965, 210
DB 1965, 855
DRsp I(123)98a
ES Kfz-Schaden L-1/5
MDR 1965, 565
NJW 1965, 1430
VRS 29, 81

Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten

BGH, Urteil vom 27.04.1965 - Aktenzeichen VI ZR 124/64

DRsp Nr. 1996/20205

Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten

Der verletzte und dadurch vorübergehend arbeitsunfähige Angestellte, dem das Gehalt fortgezahlt wird, hat gegen den verantwortlichen Schädiger einen an den Arbeitgeber abtretbaren Anspruch auf Ersatz des Bruttogehalts und der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (im Anschluß an BGHZ 42, 76 und abweichend von BGHZ 7, 30, 53).

Normenkette:

BGB §§ 249, 842, 843 ;

Hinweise:

Hinweis:

Vgl. auch KG (Urteil 12 U 1088/62 19.11.1962, in NJW 1963, 1065 = VRS 24, 162): "In den Fällen der §§ 616 BGB, 12 TOA sind von dem Schädiger als Erwerbsschaden die vollen Bruttobezüge zu erstatten, die der Verletzte nach dem Unfall von seinem Arbeitgeber weitergezahlt erhält."