Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten
BGH, Urteil vom 27.04.1965 - Aktenzeichen VI ZR 124/64
DRsp Nr. 1996/20205
Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend arbeitsunfähigen Angestellten
Der verletzte und dadurch vorübergehend arbeitsunfähige Angestellte, dem das Gehalt fortgezahlt wird, hat gegen den verantwortlichen Schädiger einen an den Arbeitgeber abtretbaren Anspruch auf Ersatz des Bruttogehalts und der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (im Anschluß an BGHZ 42, 76 und abweichend von BGHZ 7, 30, 53).
Vgl. auch KG (Urteil 12 U 1088/62 19.11.1962, in NJW 1963, 1065 = VRS 24, 162): "In den Fällen der §§ 616BGB, 12 TOA sind von dem Schädiger als Erwerbsschaden die vollen Bruttobezüge zu erstatten, die der Verletzte nach dem Unfall von seinem Arbeitgeber weitergezahlt erhält."
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.