BGH - Urteil vom 09.03.1973
VI ZR 119/71
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)152a
ES Kfz-Schaden M-2/22
FamRZ 1973, 297
NJW 1973, 1076

Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Unterhaltsschadens; Erstreckung auf Unterhaltsrückstände

BGH, Urteil vom 09.03.1973 - Aktenzeichen VI ZR 119/71

DRsp Nr. 1996/28994

Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Unterhaltsschadens; Erstreckung auf Unterhaltsrückstände

Der Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens wegen Tötung des Unterhaltspflichtigen umfaßt nicht die Unterhaltsrückstände.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis:

Ebenso etwa KG (Beschluß 12 W 3733/68 31.10.1968, in FamRZ 1970, 101 = NJW 1970, 476 = VersR 1970, 225), das u.a. mit einer (vom BGH unentschieden gelassenen) Erwägung zum Rentencharakter des Anspruchs aus § 844 Abs. 2 BGB argumentiert: "Eine Rente kann logischerweise nur dann einen Ersatz darstellen, wenn es sich um Unterhaltsbeträge handelt, die erst in Zukunft in Teilbeträgen fällig werden; denn rückständiger Unterhalt ist nicht als Rente, sondern mit dem gesamten Betrag zu tilgen".