BGH - Urteil vom 12.02.1974
VI ZR 187/72
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHZ 62, 216
MDR 1974, 574
NJW 1974, 745
VRS 46, 327
VersR 1974, 601

Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines Kindes und hierdurch bedingten hohen Einkünften aus der Erbschaft

BGH, Urteil vom 12.02.1974 - Aktenzeichen VI ZR 187/72

DRsp Nr. 1994/5593

Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines Kindes und hierdurch bedingten hohen Einkünften aus der Erbschaft

Hat der Schädiger den Tod sowohl des Vaters wie der Mutter eines Kindes zu verantworten und hat dieses von dem Vater ein Vermögen geerbt, dessen Einkünfte höher sind als der vom Vater geschuldete Unterhalt, so kann sich der Schädiger gegebenenfalls darauf berufen, daß das Kind durch den Tod der Mutter keinen Unterhaltsanspruch verloren hat, weil es, das Weiterleben der Mutter unterstellt, infolge der Erbschaft nicht mehr unterhaltsbedürftig gewesen ist.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen
BGHZ 62, 216
MDR 1974, 574
NJW 1974, 745
VRS 46, 327
VersR 1974, 601