BGH - Urteil vom 07.05.1974
VI ZR 10/73
Normen:
BGB §§ 842, 843 ;
Fundstellen:
DB 1974, 1571
DRsp I(147)160b-c
ES Kfz-Schaden K-2/5
NJW 1974, 1651
VersR 1974, 1016

Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

BGH, Urteil vom 07.05.1974 - Aktenzeichen VI ZR 10/73

DRsp Nr. 1996/20105

Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

»Der Ersatzanspruch der körperlich verletzten Ehefrau wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts bestimmt sich anders als der Ersatzanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB nicht nach der von ihr gesetzlich geschuldeten, sondern nach der von ihr tatsächlich ohne die Verletzung erbrachten Arbeitsleistung. «

Normenkette:

BGB §§ 842, 843 ;

Hinweise:

Hinweis:

Weitere Rechtsprechung zur Dauer der Rentenzahlung nachstehend unter ES Kfz-Schaden K-2/6, 10.

Grundsätzliche Erörterungen zum Verhältnis von Rente und Kapitalabfindung, insbesondere zur Frage der Berücksichtigung späterer wirtschaftlicher Veränderungen ("Dynamisierung"), enthält ein Urteil des BGH aus dem Jahre 1981, wiedergegeben unter ES Kfz-Schaden L-1/19.

Fundstellen
DB 1974, 1571
DRsp I(147)160b-c
ES Kfz-Schaden K-2/5
NJW 1974, 1651
VersR 1974, 1016