OLG Celle vom 01.02.1962
5 U 122/61
Normen:
BGB §§ 249 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-1/4
VersR 1962, 532

Umfang des Ersatzes der Mietwagenkosten nach Ausfall eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs

OLG Celle, vom 01.02.1962 - Aktenzeichen 5 U 122/61

DRsp Nr. 1994/1846

Umfang des Ersatzes der Mietwagenkosten nach Ausfall eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs

Ersatz der Mietwagenkosten nach Ausfall eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs ist auch für Fahrzeugbenutzung an Sonntagen zu leisten, die Anmietung muß also nicht etwa über das Wochenende unterbrochen werden.

Normenkette:

BGB §§ 249 254 Abs. 2 ;

Da der Kl. den Mietwagen schon am 2.8.1960, einem Dienstag, gemietet hatte, war er nicht genötigt, nur aus Schadensminderungsgründen, den Wagen zum Sonntag zurückzugeben, um ihn am Montag sich erneut zu mieten. Das war ihm nicht zuzumuten, zumal da sich die Mietgebühr für einen Tag nur auf 27,- DM belief, selbst wenn er den Kraftwagen am Sonntag, dem 7.8., nicht benutzt haben sollte. Das brauchte mithin nicht weiter aufgeklärt werden. Er hatte Anspruch darauf, ... so gestellt zu werden, wie wenn er den Unfall nicht erlitten hätte. Dazu gehört, daß ihm auch am Sonntag ein Kraftwagen zu jeder beliebigen Fahrt zur Verfügung stand, genau so, wie wenn ihm sein eigener Wagen zur Verfügung gestanden hätte.

Hinweise: