Umfang des Herstellungsaufwandes; Berücksichtigung von Finanzierungskosten
BGH, Urteil vom 06.11.1973 - Aktenzeichen VI ZR 27/73
DRsp Nr. 1994/1461
Umfang des Herstellungsaufwandes; Berücksichtigung von Finanzierungskosten
»1. Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB gehören auch Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln durch den Geschädigten zwecks Finanzierung der Instandsetzung seines beschädigten Kraftfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, soweit ihm die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist.2. Zur Frage, ob und inwieweit Finanzierungskosten erforderlich waren.«