OLG Stuttgart - Urteil vom 29.03.2017
3 U 189/16
Normen:
VVG § 130 Abs. 2; AVB Flusskasko Nr. 4.8;
Fundstellen:
r+s 2018, 22
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 05.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 93/16

Umfang des mit einer Flusskaskoversicherung verbundenen HaftpflichtversicherungsschutzesEintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund eines Transportvertrages

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2017 - Aktenzeichen 3 U 189/16

DRsp Nr. 2017/7654

Umfang des mit einer Flusskaskoversicherung verbundenen Haftpflichtversicherungsschutzes Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund eines Transportvertrages

Der mit der Flusskaskoversicherung unter Einbeziehung der AVB Flusskasko 2008/2013 verbundene Haftpflichtversicherungsschutz umfasst nicht die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Ersatz des Schadens an einem Leichter, wenn die Haftung des Versicherungsnehmers nicht an eine navigatorische Maßnahme des versicherten Schiffs anknüpft, sondern an den Abschluss eines Transportvertrags.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 05.10.2016 - berichtigt durch Beschluss vom 23.11.2016 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Dieses Urteil sowie das vorstehend bezeichnete Urteil des Landgerichts Stuttgart sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des für die Beklagte insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 208.870,80 €

Normenkette:

VVG § 130 Abs. 2; AVB Flusskasko Nr. 4.8;

Gründe

A.

I. a) b) I. I.