Der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 18. November 2019 wird aufgehoben.
Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 21. August 2019 wird als unbegründet verworfen.
Hinsichtlich der Entscheidung nach § 346 Abs. 2 StPO iVm. § 80 Abs. 4 OWiG ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst; darüber hinaus trägt der Betroffene die Kosten seines Rechtsmittels.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|