OLG Hamm - Urteil vom 26.04.1972
3 U 219/71
Normen:
BGB §§ 249 ff. ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)165a
ES Kfz-Schaden I-1/13
NJW 1972, 1521

Umfang des Schadensersatzes - Pflege durch Anwesenheit eines nahen Angehörigen im Krankenhaus

OLG Hamm, Urteil vom 26.04.1972 - Aktenzeichen 3 U 219/71

DRsp Nr. 1995/9448

Umfang des Schadensersatzes - Pflege durch Anwesenheit eines nahen Angehörigen im Krankenhaus

Im Falle eines an Armen und Händen verletzten, stationär behandelten Patienten kann die tägliche Anwesenheit eines nahen Angehörigen im Krankenhaus angemessen, auch notwendig und dementsprechend - neben den Besuchs-, insbesondere Fahrtkosten - der daraus resultierende, wenn auch unentgeltlich erbrachte Pflegeaufwand im Rahmen der Heilungskosten ersatzfähig sein.

Normenkette:

BGB §§ 249 ff. ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

Hinweis: