BGH vom 19.03.1974
VI ZR 216/72
Normen:
BGB § 249 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-3/4
VersR 1974, 657

Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens

BGH, vom 19.03.1974 - Aktenzeichen VI ZR 216/72

DRsp Nr. 1994/1459

Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens

Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen des nach einem fremdverschuldeten Kfz-Unfall ersatzberechtigten Kfz-Eigentümers für eine Haftungsfreistellung (Vollkaskoversicherung) bei der Anmietung eines Ersatzwagens, insbesondere Vergleich der wirtschaftlichen Risiken, die die Benutzung des eigenen Fahrzeugs einerseits und des Mietwagens andererseits mit sich bringt.

Normenkette:

BGB § 249 ; ZPO § 287 ;

Es bedarf der tatrichterlichen Prüfung, ob der Kl. während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war; insbesondere wird es darauf ankommen, ob es sich, wenn er dieses Risiko freiwillig absicherte, billigerweise das anrechnen lassen muß, was ihm während der Dauer der Mietwagenbenutzung an eigenem Schadensrisiko erspart worden ist.