Es bedarf der tatrichterlichen Prüfung, ob der Kl. während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war; insbesondere wird es darauf ankommen, ob es sich, wenn er dieses Risiko freiwillig absicherte, billigerweise das anrechnen lassen muß, was ihm während der Dauer der Mietwagenbenutzung an eigenem Schadensrisiko erspart worden ist.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|