BGH - Urteil vom 31.10.1974
III ZR 117/73
Normen:
StrEG § 2 ;
Fundstellen:
VersR 1975, 257

Umfang des Schadensersatzes wegen ungerechtfertigter Sicherstellung des Führerscheins; Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte bei Festsetzung der Entschädigungssumme

BGH, Urteil vom 31.10.1974 - Aktenzeichen III ZR 117/73

DRsp Nr. 1994/5558

Umfang des Schadensersatzes wegen ungerechtfertigter Sicherstellung des Führerscheins; Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte bei Festsetzung der Entschädigungssumme

1. Der Anspruch des Betroffenen auf Erstattung des durch ungerechtfertigte Sicherstellung des Führerscheins verursachten Vermögensschadens (§ 7 Abs. 1 StrEG) richtet sich nur auf Ersatz der finanziellen und wirtschaftlichen Nachteile, die durch den zeitweiligen Entzug des Führerscheines oder der Fahrerlaubnis konkret und adäquat verursacht worden sind; eine abstrakt berechnete pauschalierte Entschädigung kann nicht verlangt werden. 2. Die Entscheidung des Strafgerichts nach § 8 StrEG stellt die Entschädigungspflicht "dem Grunde nach" fest. In dem nachfolgenden Verfahren über Entstehung und Höhe des zu ersetzenden Schadens ist es dem Zivilgericht daher auch verwehrt, die Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahmen im Rahmen einer Anwendung vom § 254 BGB neu in Anrechnung zu bringen.

Normenkette:

StrEG § 2 ;

Hinweise: