Auf die Revision der Klägerin wird das Teil-, Feststellungs- und Grundurteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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