OLG Nürnberg - Urteil vom 17.12.1992
8 U 2451/92
Normen:
VVG §§ 61 62 63 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 995
VersR 1993, 1376
ZfS 1993, 270
r+s 1993, 206
Vorinstanzen:
LG Weiden,

Unfall durch Ausweichen, um Hasen nicht zu überfahren

OLG Nürnberg, Urteil vom 17.12.1992 - Aktenzeichen 8 U 2451/92

DRsp Nr. 1994/12949

Unfall durch Ausweichen, um Hasen nicht zu überfahren

Lenkt der VN bei Gegenverkehr seinen Pkw vor zwei von rechts über die Fahrbahn laufenden Feldhasen nach rechts gegen ein Brückenpodest, statt die Hasen zu überfahren, so ist ihm der entstandene Fahrzeugschaden als Rettungsaufwand aus der Teilkaskoversicherung zu ersetzen, da grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt. Auch wenn eine vom Unterbewußtsein gesteuerte Instinkthandlung vorgelegen haben sollte, steht dies einer Rettungshandlung nicht entgegen.

Normenkette:

VVG §§ 61 62 63 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Berufung ist statthaft. Sie ist zulässig, weil sie frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist (§ 511 ff. ZPO).

In der Sache ist sie überwiegend begründet.

II. Die Beklagte ist in Höhe des im Berufungsverfahren der Höhe nach nicht mehr streitigen Schadensbetrages von DM 6.900,00 zur Leistung verpflichtet, weil dieser am PKW der Klägerin infolge einer Rettungshandlung des berechtigten Fahrers ... entstanden ist, um einen Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden (§§ 62, 63 VVG, § 12 Abs. 1 I d AKB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG; BGH NJW 1991/1609, VersR 91/459).