Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs
BGH, Urteil vom 14.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 139/65
DRsp Nr. 1994/6010
Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs
Die Betriebsgefahr eines Lastzuges kommt auch dann noch als Unfallursache in Betracht, wenn das Fahrzeug sich im Unfallzeitpunkt nicht mehr im Betrieb befunden, eine von ihm geschaffene gefährliche Lage aber fortgewirkt hat.