BGH - Urteil vom 14.02.1967
VI ZR 139/65
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1967, 475

Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs

BGH, Urteil vom 14.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 139/65

DRsp Nr. 1994/6010

Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs

Die Betriebsgefahr eines Lastzuges kommt auch dann noch als Unfallursache in Betracht, wenn das Fahrzeug sich im Unfallzeitpunkt nicht mehr im Betrieb befunden, eine von ihm geschaffene gefährliche Lage aber fortgewirkt hat.

Normenkette:

StVG § 7 ;

Hinweise:

So auch OLG Celle v. 5.7.1954, VRS 7, 172.

Fundstellen
VersR 1967, 475