Unterbrechung der Verjährung durch formlose Übergabe eines eine Klageerweiterung enthaltenden Schriftsatzes
BGH, Urteil vom 17.01.1967 - Aktenzeichen VI ZR 62/65
DRsp Nr. 1994/6016
Unterbrechung der Verjährung durch formlose Übergabe eines eine Klageerweiterung enthaltenden Schriftsatzes
Wird ein für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommender Schriftsatz, der eine Klageerweiterung enthält, dem Prozeßgegner nicht ordnungsgemäß zugestellt, dieser Mangel aber später gemäß § 295ZPO geheilt, so wirkt der Verlust des Rügerechts in der Weise zurück, daß die Verjährung der erweiterten Ansprüche mit der erfolgten formlosen Übergabe des Schriftsatzes als unterbrochen gilt.