Hinweis:
Die Aussage zu a] (ebenso BGH, Urteil VI ZR 162/67 7.1.1969, in VersR 1969, 350) ging noch vom verschuldensabhängigen Wegfall der Unterhaltsberechtigung aus. Es stellt sich also die Frage nach einem etwaigen Einfluß des späteren neuen Scheidungsrechts. Hierzu hat das LG Bayreuth in einer Entscheidung aus dem Jahre 1981 (Beschluß 3 O 117/81 22.6.1981, in VersR 1982, 607) Stellung genommen:
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