Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 2. Kammer - vom 23. Februar 2023 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
I. Der zulässige Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 2. Kammer - vom 23. Februar 2023 zuzulassen, hat in der Sache keinen Erfolg.
Die von dem Kläger allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.
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