OLG Nürnberg - Urteil vom 14.04.1999
4 U 4132/98
Normen:
BGB § 463 S. 2 ;
Fundstellen:
MDR 1999, 931
NJW-RR 1999, 1208
OLGR-Nürnberg 2000, 32
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 11203/97

Untersuchungspflicht des Leasinggebers vor Veräußerung eines Leasingfahrzeugs

OLG Nürnberg, Urteil vom 14.04.1999 - Aktenzeichen 4 U 4132/98

DRsp Nr. 1999/7276

Untersuchungspflicht des Leasinggebers vor Veräußerung eines Leasingfahrzeugs

»1. Ein Kfz-Leasinggeber, der nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug veräußert, ist ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht verpflichtet, das Fahrzeug vorher auf Unfallschäden hin zu untersuchen, die ihm vom Leasingnehmer oder der Kaskoversicherung nicht gemeldet worden sind.2. Die Zusicherung der Unfallfreiheit des Kraftfahrzeugs durch den Leasinggeber als Verkäufer erfolgt in einem solchen Fall nicht "ins Blaue hinein".«

Normenkette:

BGB § 463 S. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der Gebrauchtwagenhändler ist, kaufte am 24. März 1997 von der Beklagten, die sich gewerblich mit der Vermietung und dem Verleasen von Kraftfahrzeugen befaßt, einen gebrauchten BMW zum Preis von 36.000,-- DM. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen. In der Rechnung der Beklagten ist der Hinweis "unfallfrei (kein Rahmen- oder größerer Blechschaden)" enthalten.