Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben.
II.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Nürnberg zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Nürnberg hat den Angeklagten am 27.2.2013 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35,- EUR verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten verhängt.
Das Amtsgericht hat zur Tat unter anderem folgende Feststellungen getroffen:
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