OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.06.2007
4 U 73/07
Normen:
ZPO § 301 ; ZPO § 304 ; ZPO § 538 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2007, 1422
OLGReport-Saarbrücken 2007, 657
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 22/06

Unzulässiges Teilurteil im Kfz-Unfallprozess

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 4 U 73/07

DRsp Nr. 2007/15231

Unzulässiges Teilurteil im Kfz-Unfallprozess

1. Ein Teilurteil setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal neben den Voraussetzungen des § 301 Abs. 1 ZPO die Unabhängigkeit des Teilurteils von der Entscheidung des Reststreits voraus. Insbesondere darf nicht die Gefahr der Widersprüchlichkeit bestehen. Ergibt sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen, ist ein Teilurteil unzulässig. 2. Die Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidung nach § 538 Abs. 1 ZPO besteht auch bei einem zur Berufung angefallenen unzulässigem Teilurteil.

Normenkette:

ZPO § 301 ; ZPO § 304 ; ZPO § 538 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerin zu 1) macht aus eigenem bzw. abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Segelflugzeugs geltend, das am 24.6.2005 von einem in Frankreich zugelassenen PKW beschädigt wurde und für dessen Haftpflicht der Beklagte eintrittspflichtig ist. Die Klägerin zu 2) macht als Kaskoversicherer des Segelflugzeugs im Wege des Regresses gemäß § 67 Abs.1 S.1 VVG von ihr regulierte Reparaturkosten geltend.