Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bitterfeld-Wolfen vom 13.04.2011 - AZ: 2 Owi
Es wird angeordnet, dass dem Verteidiger der Betroffenen die Bedienungsanleitung der Einseitensensormessanlage ES 3.0 im Original zur Einsicht in seine Kanzlei übersandt wird, soweit dieses Exemplar aus behördentechnischen Gründen benötigt wird, hat die vollständige Übersendung einer beglaubigten Kopie zu erfolgen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der angegriffene Beschluss ist grob rechtswidrig und mit dem Recht der Betroffenen auf eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht in Einklang zu bringen.
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