Ursächlichkeit abgefahrener Reifen für einen Unfall auf trockener Straße
BGH, Urteil vom 04.06.1969 - Aktenzeichen VI ZR 618/68
DRsp Nr. 1994/5871
Ursächlichkeit abgefahrener Reifen für einen Unfall auf trockener Straße
Abgefahrene Reifen haften auf trockener Straße mindestens ebensogut wie neue Reifen, so daß das Benutzen eines Kraftwagens mit mangelhaftem Reifenprofil bei trockener Straße nicht ursächlich für einen Unfall ist.